Entscheidung

Datum: 23.10.2014
Aktenzeichen: 5 Sa 338/13
Rechtsvorschriften: § 4 a EFZG

Unbegründeter Zahlungsantrag auf Jahressonderzahlung. Der Arbeitgeber ist berechtigt, bei freiwilligen Zahlungen Zeiten wegen Arbeitsunfähigkeit anspruchsmindernd zu berücksichtigen.

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