Entscheidung
Datum: 23.10.2014
Aktenzeichen: 5 Sa 338/13
Rechtsvorschriften: § 4 a EFZG
Unbegründeter Zahlungsantrag auf Jahressonderzahlung. Der Arbeitgeber ist berechtigt, bei freiwilligen Zahlungen Zeiten wegen Arbeitsunfähigkeit anspruchsmindernd zu berücksichtigen.