Entscheidung

Datum: 05.12.2014
Aktenzeichen: 4 Ta 120/14
Rechtsvorschriften: §§ 33, 55, 56 RVG

Unzulässige Vorlage an das Beschwerdegericht bei Unterschreiten des Beschwerdewertes nach Teilabhilfe durch die Urkundsbeamtin.

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