Entscheidung
Datum: 13.01.2015
Aktenzeichen: 5 Ta 172/14
Rechtsvorschriften: §§ 63 Abs. 2 GKG, 32 RVG
Wird der Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit bei der Wertfestsetzung richtig angewendet, liegt regelmäßig kein Ermessensfehler bei der Wertfestsetzung vor.