Entscheidung
Datum: 14.02.2014
Aktenzeichen: 8 Sa 303/13
Rechtsvorschriften: § 10 S. 3 Nr. 4 AGG
Die Bestimmung in einer vom Arbeitgeber geschaffenen Versorgungsordnung, wonach sich Betriebszugehörigkeitszeiten vor Vollendung des 25. Lebensjahres nicht rentenerhöhend auswirken, ist wirksam. Sie verstößt nicht gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters.
Rechtsmittel:
vgl. BAG, Az.: 3 AZR 230/14