Entscheidung
Datum: 09.07.2013
Aktenzeichen: 7 Sa 594/12
Rechtsvorschriften: §§ 1, 7 Teil D, 11 ABD
Der Anspruch auf eine Abfindung nach § 7 Teil D, 11 ABD setzt voraus, dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf einer Rationalisierungsmaßnahme im Sinne des § 1 Teil D, 11 ABD beruht. Die in § 1 Absatz 1 unter a) bis e) genannten Beispiele stellen keine Regelbeispiele dar, sondern sind lediglich als denkbare Möglichkeiten genannt. Es ist stets zu prüfen, ob die dort genannten Beispiele die Voraussetzungen des § 1 Absatz 1 Satz 1 Teil D, 11 ABD erfüllen.
Rechtsmittel ist zugelassen.
BAG, Aktenzeichen: 6 AZR 742/13 - Revision zurückgenommen.