Entscheidung

Datum: 01.10.2014
Aktenzeichen: 4 Sa 273/14
Rechtsvorschriften: §§ 60, 74, 75, 75a HGB, 55 InsO

Bei dem Anspruch auf Karenzentschädigung handelt es sich jedenfalls dann um keine Masseforderung gem. § 55 InsO, wenn der Insolvenzverwalter nicht auf der Einhaltung des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes besteht sondern mit der vorzeitigen Freistellung des Arbeitnehmers zum Ausdruck bringt, dass dieser über seine Arbeitskraft frei verfügen kann.

Rechtsmittel ist zugelassen.

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