Entscheidung
Datum: 04.09.2013
Aktenzeichen: 7 Sa 374/13
Rechtsvorschriften: § 17 BBiG
Enthält ein auf das Ausbildungsverhältnis nicht anwendbarer Manteltarifvertrag eine Ausschlussfrist, ist diese nicht anzuwenden, wenn die Parteien keine angemessene Ausbildungsvergütung (§ 17 BBiG) vereinbart haben und sich die Höhe der Ausbildungsvergütung nach den Entgelttarifverträgen richtet.
BAG - Az.: 9 AZR 108/14 - Revision zurückgewiesen.