Entscheidung
Datum: 09.01.2014
Aktenzeichen: 5 Sa 517/12
Rechtsvorschriften: §§ 21, 15 Abs. 2 TzBfG
Die für die Zweiwochenfrist des § 15 Abs. 2 TzBfG geltende Vergütungspflicht erstreckt sich auch auf den Zeitraum, den der Arbeitgeber als maßgebend für die durch Eintritt der auflösenden Bedingung sich ergebende Beendigungswirkung in dem Vertrag aufgenommen hat.
Rechtsmittel zugelassen.
BAG: Revision eingelegt am 04.03.2014 - Az. 5 AZR 146/14
Entscheidung am 23.09.2015 aufgehoben.