Entscheidung
Datum: 20.11.2013
Aktenzeichen: 4 Sa 156/13
Rechtsvorschriften: §§ 626 BGB, 1 KSchG
Unwirksamkeit einer fristlosen und hilfsweise ordentlichen Verdachtskündigung wegen unzureichender und von der Arbeitnehmerin auch widerlegter Verdachtsmomente.