Entscheidung

Datum: 20.11.2013
Aktenzeichen: 4 Sa 156/13
Rechtsvorschriften: §§ 626 BGB, 1 KSchG

Unwirksamkeit einer fristlosen und hilfsweise ordentlichen Verdachtskündigung wegen unzureichender und von der Arbeitnehmerin auch widerlegter Verdachtsmomente.

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