Entscheidung
Datum: 04.12.2013
Aktenzeichen: 4 Sa 724/12
Rechtsvorschriften: §§ 280 BGB, 2 NachwG
Keine Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers bei unterbliebenem Hinweis auf die Geltung tariflicher Regelungen (hier Ausschlussfrist) bei unbekannter Tarifbindung des Arbeitnehmers.