Entscheidung
Datum: 27.11.2013
Aktenzeichen: 2 Sa 17/13
Rechtsvorschriften: § 611 BGB
Erteilt der Arbeitgeber nach Prüfung vom Arbeitnehmer ausgefüllter tageweiser Stundenzettel sog. Wochenstundenzettel, aus denen sich nur mehr die Wochenstundenzahl ergibt, so genügt der Arbeitnehmer seiner Darlegungslast sowohl bezüglich der Leistung als auch der Billigung von Überstunden, wenn er sich auf die vom Arbeitgeber bescheinigten Wochenstunden beruft.