Entscheidung
Datum: 18.09.2013
Aktenzeichen: 2 Ta 118/13
Rechtsvorschriften: Art. 28 EuGVVO, § 148 ZPO
Zu den Kriterien, nach denen ein Verfahren nach Art. 28 EuGVVO ausgesetzt werden kann.
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Datum: 18.09.2013
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