Entscheidung
Datum: 23.10.2012
Aktenzeichen: 7 Sa 546/11
Rechtsvorschriften: § 1 KSchG
Gerechtfertigte Kündigung wegen Schlechtleistung.
Nichtbeanstandung von fehlerhaften Teilen bei der arbeitsvertraglich geschuldeten Kontrolle in einer Vielzahl von Fällen.