Entscheidung
Datum: 14.11.2012
Aktenzeichen: 2 Sa 127/12
Rechtsvorschriften: §§ 293 ff., 297, 615 BGB; §§ 1, 11 KSchG
Die Nichtannahme des Angebots eines Prozessarbeitsverhältnisses für die Dauer des Kündigungsrechtsstreits stellt nur dann ein Indiz für den fehlenden Leistungswillen des Arbeitnehmers i. S. v. § 297 BGB dar, wenn das Angebot aus Sicht des Arbeitnehmers auf die Beschäftigung zu den bisherigen Bedingungen gerichtet ist.