Entscheidung

Datum: 09.01.2013
Aktenzeichen: 4 Sa 264/12
Rechtsvorschriften: § 14 TzBfG

Fehlender konkreter Tatsachenvortrag der Arbeitgeberin für die Prognose eines nur vorübergehenden betrieblichen Bedarfs.

hier: Tätigkeit im Studiendekanat einer Universitätsklinik

 

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