Entscheidung
Datum: 09.01.2013
Aktenzeichen: 4 Sa 264/12
Rechtsvorschriften: § 14 TzBfG
Fehlender konkreter Tatsachenvortrag der Arbeitgeberin für die Prognose eines nur vorübergehenden betrieblichen Bedarfs.
hier: Tätigkeit im Studiendekanat einer Universitätsklinik