Entscheidung

Datum: 08.03.2013
Aktenzeichen: 1 Sa 379/12
Rechtsvorschriften: § 10 Abs. 4 AÜG; § 307 BGB

  1. Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien Ausschlussfristen für die „Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis“ werden davon auch solche Ansprüche erfasst, die vor der Wirksamkeit der Vereinbarung entstanden und fällig geworden sind.
     
  2. In diesem Fall beginnt die Ausschlussfrist frühestens mit dem Zeitpunkt, in dem die Vereinbarung über die Ausschlussfrist wirksam geworden ist.

 

     BAG: Az.: 5 AZR 454/13 - Revision zurückgewiesen

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