Entscheidung
Datum: 08.03.2013
Aktenzeichen: 1 Sa 379/12
Rechtsvorschriften: § 10 Abs. 4 AÜG; § 307 BGB
- Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien Ausschlussfristen für die „Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis“ werden davon auch solche Ansprüche erfasst, die vor der Wirksamkeit der Vereinbarung entstanden und fällig geworden sind.
- In diesem Fall beginnt die Ausschlussfrist frühestens mit dem Zeitpunkt, in dem die Vereinbarung über die Ausschlussfrist wirksam geworden ist.
BAG: Az.: 5 AZR 454/13 - Revision zurückgewiesen