Entscheidung

Datum: 14.01.2014
Aktenzeichen: 1 SHa 1/14
Rechtsvorschriften: §§ 48 Abs. 1 ArbGG, 17 a Abs. 2 GVG, 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO

Auch ein (möglicher) einfacher Fehler bei der Rechtsanwendung des Verweisungsbeschlusses lässt die Bindungswirkung der Verweisung nicht entfallen.

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