Entscheidung
Datum: 25.03.2014
Aktenzeichen: 7 Sa 423/13
Rechtsvorschriften: § 7 BUrlG; § 366 BGB
§ 366 Abs. 2 BGB findet auf die Gewährung von Urlaubsansprüchen, die teils auf Gesetz, teils auf anderen Rechtsgrundlagen beruhen, zumindest entsprechende Anwendung.
Revision beim BAG eingelegt am 05.05.2014, Az.: 9 AZR 275/14
Urteil wurde am 17.11.2015 aufgehoben und abgeändert.