Entscheidung

Datum: 25.03.2014
Aktenzeichen: 7 Ta 154/13
Rechtsvorschriften: § 5 Abs. 1 Satz 2 (2. Alt.) ArbGG

Rechtsweg nicht gegeben, wenn zwar wirtschaftliche Unselbständigkeit vorliegt, aber bei dem betreffenden Beschäftigten eine einem Arbeitnehmer vergleichbare Schutzwürdigkeit nicht vorliegt.

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