Entscheidung
Datum: 25.03.2014
Aktenzeichen: 7 Ta 154/13
Rechtsvorschriften: § 5 Abs. 1 Satz 2 (2. Alt.) ArbGG
Rechtsweg nicht gegeben, wenn zwar wirtschaftliche Unselbständigkeit vorliegt, aber bei dem betreffenden Beschäftigten eine einem Arbeitnehmer vergleichbare Schutzwürdigkeit nicht vorliegt.