Entscheidung
Datum: 08.04.2014
Aktenzeichen: 4 Ta 173/13
Rechtsvorschriften: §§ 63, 68 GKG
Keine Festsetzung eines überschießenden Vergleichswertes, wenn die Parteien im Vergleich zur Beilegung eines Kündigungsrechtsstreits die Verpflichtung des Klägers aufnehmen, den Widerspruch gegen den Zustimmungsbescheid des Integrationsamtes wieder zurückzunehmen.