Entscheidung
Datum: 29.04.2014
Aktenzeichen: 1 Sa 315/13
Rechtsvorschriften: §§ 17 TVÜ/VKA, 22, 23 BAT
- Die Arbeitsaufgabe eines Sachbearbeiters "Heranziehung Unterhaltspflichtiger" in einem Jobcenter enthält einen "großen" Arbeitsvorgang im Sinne des Eingruppierungsrechts.
- Hat ein solcher Sachbearbeiter in rechtserheblichem Ausmaß die Heranziehung unterhaltspflichtiger Selbständiger zu prüfen, festzustellen und festzusetzen, kann die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 10 TVÜ (früher Vergütungsgruppe IVa, Fallgruppe 1 BAT) gerechtfertigt sein.
Die zugelassene Revision wurde nicht eingelegt.