Entscheidung
Datum: 23.07.2013
Aktenzeichen: 7 Sa 398/12
Rechtsvorschriften: §§ 22, 23 BAT
Gemäß § 22 BAT setzt die Eingruppierung in eine höherwertige Vergütungsgruppe voraus, dass dem Arbeitnehmer die der Höhergruppierung zugrunde liegende Tätigkeit zugewiesen wurde. Dies erfordert nicht eine bestimmte Form. Eine Zuweisung in diesem Sinn liegt auch vor, wenn der Arbeitnehmer aufgrund eines "Optimierten Betriebsmodells" als Teil der Umstrukturierung der Bundeswehr einen Aufgabenzuwachs erhält.
Rechtsmittel:
BAG - Az.: 6 AZR 242/14 - Revision
Urteil aufgehoben am 16.04.2015