Entscheidung
Datum: 06.12.2013
Aktenzeichen: 3 Sa 758/12
Rechtsvorschriften: § 626 Abs. 1 BGB
Es kann ein wichtiger Grund i. S. von § 626 Abs. 1 BGB sein, wenn der Arbeitnehmer unter Vorlage eines ärztlichen Attestes der Arbeit fern bleibt und sich Entgeltfortzahlung gewähren lässt, obwohl es sich in Wahrheit nur um eine vorgetäuschte Krankheit handelt.