Entscheidung

Datum: ArbG Weiden vom 20.06.2012
Aktenzeichen: 2 Ca 90/12
Rechtsvorschriften: §§ 297, 615 Satz 1 und 3 BGB, §§ 14 Abs. 1, 15 Abs. 2, 21 TzBfG

Zur Frage, wer das Risiko fehlender Beschäftigungsmöglichkeit während der Auslauffrist nach Eintritt einer auflösenden Bedingung trägt (Fortführung von Arbeitsgericht Weiden, Urteil vom 17.04.2012 - 5 Ca 1329/11).

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