Entscheidung

Datum: 25.05.2011
Aktenzeichen: 4 Sa 706/10
Rechtsvorschriften: §§ 1, 4 TVG, 1, 10 Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V)

Eine erhöhte Wechselschichtzulage steht einem Arbeitnehmer nach § 10 Abs. 7 TV-V nur dann zu, wenn er die "versorgungs- bzw. entsorgungstypische" Wechselschichtarbeit entsprechend der Regelung in § 10 Abs. 9 TV-V in einer betrieblichen Einrichtung eines Energie- oder Wasserversorgungsunternehmens leistet. DieTätigkeit in der Leitstelle eines Nahverkehrsbetriebes genügt hierfür nicht, auch wenn die Anwendung des TV-V gemäß dessen § 1 Abs. 2 vereinbart worden ist. Rechtsmittel ist zugelassen.

Rechtsmittel:

BAG vom 14.11.2012 - Az.: 10 AZR 685/11 - Revision zurückgewiesen

 

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