Entscheidung

Datum: 12.04.2011
Aktenzeichen: 7 Sa 575/10
Rechtsvorschriften: Protokollerklärung zu § 13 TV-L, § 40 Satz 3 BAT, §§ 7, 3, 1 AGG, § 4 Abs. 1 TzBfG

Die Protokollerklärung zu § 13 TV-L ist keine eigenständige Anspruchsgrundlage für Beihilfe. Der Beihilfeanspruch bestimmt sich vielmehr nach § 40 BAT. Es stellt weder eine unmittelbare noch eine mittelbare Altersdiskriminierung dar, dass gemäß § 40 Satz 3 BAT der Beihilfeanspruch während der Altersteilzeit nur anteilig gewährt wird.

BAG: 9 AZR 335/11 - Revision zurückgewiesen.

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