Entscheidung

Datum: ArbG Würzburg vom 22.02.2010
Aktenzeichen: 6 Ca 1084/09
Rechtsvorschriften: §§ 19 Abs. 2, 33 Abs. 3, 34a, 33 Abs. 5 SGB II, § 115 SGB X

Die erforderliche zeitliche Kongruenz für einen Anspruchsübergang gem. § 115 SGB X ist gegeben, wenn der Arbeitnehmer die ihm nachträglich am Monatsende oder später im Folgemonat zu entrichtende Vergütung zum Fälligkeitszeitpunkt nicht erhält und ihm deshalb in diesem Folgemonat Leistungen nach dem SGB II gewährt werden.
 

Berufung zurückgenommen.

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