Entscheidung

Datum: 09.03.2009
Aktenzeichen: 6 TaBVGa 2/09
Rechtsvorschriften: §§ 111, 113 BetrVG, §§ 935, 940 ZPO

Ein Anspruch des Betriebsrats auf Unterlassung von Kündigungen besteht auch nicht zur Sicherung des Verhandlungs- und Beratungsanspruchs vor geplanten Betriebsänderungen. Es ist Sache des Gesetzgebers, einen derart weitreichend in die unternehmerische Freiheit eingreifenden Anspruch einzuführen. Auch Art. 8 der Richtlinie 2002/14/EG verlangt einen solchen Anspruch nicht.

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