Entscheidung

Datum: 16.06.2009
Aktenzeichen: 7 Sa 641/08
Rechtsvorschriften: § 630 BGB; § 109 GewO; § 138 BGB

Allein der Umstand, dass ein Zeugnis eine objektiv unrichtige Leistungsbeurteilung enthält, führt nicht zur Annahme, der Inhalt sei sittenwidrig.

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