Entscheidung

Datum: 21.12.2007
Aktenzeichen: 7 Ta 208/07
Rechtsvorschriften: § 5 ArbGG

Ein Arbeitnehmer i.S.d. § 5 Abs. 1 ArbGG liegt auch dann vor, wenn der Arbeitgeber bezüglich eines Mitarbeiters, der materiell-rechtlich kein Arbeitnehmer ist, erklärt hat, dieser Mitarbeiter sei bei ihm "in hauptberuflicher Tätigkeit angestellt".

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