Entscheidung

Datum: 22.05.2007
Aktenzeichen: 7 Sa 350/06
Rechtsvorschriften: § 9 Nr. 5 Abs. 2 Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Einzelhandel in Bayern (MTV)

§ 9 Nr. 5 Abs. 2 MTV (Ausschlussfrist von 3 Monaten) ist auch dann anzuwenden, wenn der Arbeitgeber ein Gehalt zahlt, das keiner Tarifgruppe entspricht (im Anschluss an BAG Urteil vom 16.01.1991 - 4 AZR 320/90).

BAG 11.02.2009 - 5 AZR 169/08
Urteil aufgehoben: Klage stattgegeben

 

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