Entscheidung

Datum: 18.12.2001
Aktenzeichen: 6 TaBV 19/01
Rechtsvorschriften: §§ 80 Abs. 2, 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG

Dem Betriebsrat steht bei der Verteilung der Aktienoptionen ein qualifiziertes Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG zu.

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