Entscheidung
Datum: 25.06.2004
Aktenzeichen: 9 (8) Sa 23/03
Rechtsvorschriften: § 611 Abs. 1 BGB
Einem technischen Ausbilder in einem Berufsbildungswerk steht bei enger räumlich-organisatorischer Verknüpfung mit einem Heim im Sinne der Ziffer 1 Satz 1 der Anmerkungen zu EGP 24a der AVR des Diakonischen Werkes eine Zulage gemäß Ziffer 1 Satz 2 dieser Anmerkungen zu.
Rechtsmittel ist zugelassen.