Entscheidung

Datum: 25.06.2004
Aktenzeichen: 9 (8) Sa 23/03
Rechtsvorschriften: § 611 Abs. 1 BGB

Einem technischen Ausbilder in einem Berufsbildungswerk steht bei enger räumlich-organisatorischer Verknüpfung mit einem Heim im Sinne der Ziffer 1 Satz 1 der Anmerkungen zu EGP 24a der AVR des Diakonischen Werkes eine Zulage gemäß Ziffer 1 Satz 2 dieser Anmerkungen zu.

Rechtsmittel ist zugelassen.

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