Entscheidung

Datum: 02.04.2004
Aktenzeichen: 6 Sa 846/01
Rechtsvorschriften: §§ 284, 286 ZPO

Einem Beweisangebot ist nachzukommen, wenn der diesem zugrunde liegende Sachvortrag hinreichend substantiiert ist. Dies ist der Fall, wenn ein individueller Geschehensablauf geschildert ist. Dabei kann sich die notwendige Individualisierung auch aus anderen Umständen als der genauen Zeit und dem genauen Ort eines Gesprächs ergeben – hier: unstreitig einziges Angebot zu einer vom Kläger angetretenen Flugreise bei Streit über den genauen Inhalt des Angebots.

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