Entscheidung

Datum: ArbG Weiden vom 23.03.2004
Aktenzeichen: 6 Ca 283/03 A
Rechtsvorschriften: § 240 ZPO, §§ 86, 55 InsO

  1. Das Kündigungsschutzverfahren stellt ein Verfahren dar, das die Insolvenzmasse betrifft und demzufolge bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochen wird.
     
  2. Das Kündigungsschutzverfahren stellt keine Streitigkeit dar, die gemäß § 86 InsO aufgenommen werden kann. Es liegt insbesondere keine Masseverbindlichkeit vor.

     

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