Entscheidung

Datum: 10.01.2006
Aktenzeichen: 7 Sa 226/05
Rechtsvorschriften:

Ein "Wegfall" des Arbeitsplatzes" i.S.d. § 1 Abs. 1 TV UmBw mit der Folge eines höheren Aufstockungsbetrages gemäß § 10 TV UmBw ist nur dann anzunehmen, wenn der Arbeitsplatz bei einem Arbeitnehmer mit Altersteilzeitvertrag im Blockmodell während der Arbeitsphase entfällt. Ein späterer Wegfall genügt nicht.

Rechtsmittel ist zugelassen.

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