Entscheidung
Datum: 10.12.2002
Aktenzeichen: 2 TaBV 20/02
Rechtsvorschriften: § 40 Abs. 2 BetrVG; § 85 Abs. 1 ArbGG i.V.m. § 262 BGB analog
- Der Arbeitgeber hat bei der Sachmittelausstattung des Betriebsrats ein Auswahlrecht, das der Betriebsrat bei seinem Antrag im Beschlussverfahren zu berücksichtigen hat.
- Die Vollstreckung einer arbeitsgerichtlichen Entscheidung zur Sachmittelausstattung des Betriebsrats hat daher analog §§ 262 ff. BGB zu erfolgen.