Entscheidung

Datum: 26.07.2006
Aktenzeichen: 4(9) Sa 927/05
Rechtsvorschriften: §§ 1, 4, 7 KSchG

Auch die von einem Rechtsanwalt eingereichte Kündigungsschutzklage muss noch keinen ausformulierten Klageantrag enthalten, um die Klagefrist des § 4 Satz 1 KSchG zu wahren.

Rechtsmittel ist zugelassen.

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