Entscheidung

Datum: 11.02.2021
Aktenzeichen: 2 Ta 10/21
Rechtsvorschriften: §§ 45, 63 GKG

Inhaltsangabe:

Einigen sich die Parteien in einem Bestandsstreit auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist die hilfsweise eingeklagte Urlaubsabgeltung beim Verfahrenswert nach § 45 Abs. 4 iVm Abs. 1 GKG zu berücksichtigen.

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