Entscheidung

Datum: 27.07.2016
Aktenzeichen: 5 Ta 61/16
Rechtsvorschriften: §§ 775, 776, 788 Abs. 3 ZPO, 812 Abs. 1 S. 1 BGB

Der Arbeitgeber wurde zunächst zur Weiterbeschäftigung verurteilt. Es ergingen zwei rechtskräftig gewordene Zwangsgeldbeschlüsse. Die Kündigungsschutzklage wurde danach rechtskräftig abgewiesen. Der Beklagte verlangt die Aufhebung der Vollstreckungsmaßnahmen.

Rechtsmittel ist zugelassen.

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