Entscheidung

Datum: 17.12.2010
Aktenzeichen: 4 Sa 333/10
Rechtsvorschriften: §§ 64 ArbGG, 301, 538 ZPO, 4 KSchG

Der Erlass eines Teilurteils in einem Kündigungsschutzprozess über eine von mehreren Kündigungen, die zwar zeitlich vor einer weiteren Kündigung ausgesprochen worden ist, jedoch zu einem späteren Entlassungstermin das Arbeitsverhältnis beenden soll, ist unzulässig. Befasst sich das Erstgericht auch in dem Gründen seiner Entscheidung nicht mit der weiteren Kündigung zu dem früheren Entlassungstermin, ist das Ersturteil aufzuheben und der Rechtsstreit an das Erstgericht zurückzuverweisen.

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