Entscheidung

Datum: 09.04.2002
Aktenzeichen: 7 Sa 518/01
Rechtsvorschriften: §§ 2 Abs. 1 NachwG, 286 Abs. 1 ZPO, Anscheinsbeweis

  1. Bei Nichterfüllung der Nachweispflicht gemäß § 2 Abs. 1 NachwG durch den Arbeitgeber kommt dem Arbeitnehmer eine Beweiserleichterung bezüglich der von ihm behaupteten Vertragsbedingungen zugute.
     
  2. Im Falle einer fahrlässigen Verletzung der Nachweispflicht ist der vom Arbeitnehmer zu erbringende Beweis bezüglich einzelner Vertragsbedingungen jedenfalls dann als geführt anzusehen, wenn er durch Vortrag weiterer Indizien die Richtigkeit seines Vortrags plausibel macht.
     
  3. Bestreitet der Arbeitgeber im Lohnzahlungsprozess das Erbringen von Arbeitsleistungen, ist der Arbeitnehmer für die Erbringung beweisbelastet.
     
  4. Die Überzeugung des Gerichts kann durch einen Anscheinsbeweis geführt werden.

    Es besteht der Erfahrungsgrundsatz, dass ein Arbeitnehmer seine Arbeit in dem vertraglich vereinbarten Umfang auch erbringt. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer während eines verhältnismäßig nicht unbedeutenden Zeitraums unstreitig seine vertragsgemäße Arbeitsleistung erbracht hat.
  5.  

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