Entscheidung

Datum: 15.04.2004
Aktenzeichen: 5 Sa 667/03
Rechtsvorschriften: § 1 Abs. 1, 2 KSchG, §§ 9 Abs. 1, 11 Abs. 3 Satz 1 ArbZG

Dauerhafte Unmöglichkeit der Gewährung eines Ersatzruhetages i.S.d. § 11 Abs. 3 Satz 1 ArbZG als personenbedingter Kündigungsgrund für einen ausschließlich an Sonntagen beschäftigten Zeitungszusteller.

Rechtsmittel ist zugelassen.

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