Entscheidung

Datum: 03.07.2015
Aktenzeichen: 2 Ta 71/15
Rechtsvorschriften: §§ 115, 118, 124 Abs. 1 Nr. 2 ZPO

Keine Berücksichtigung von vom Jobcenter bezüglich der Bedarfe für Unterkunft und Heizung gezahlten Beträge, wenn die Antragstellerin im Rahmen des PKH-Verfahrens selbst angibt, bei den Eltern bei freier Kost und Logis zu wohnen.

 zum Volltext