Entscheidung

Datum: 11.10.2017
Aktenzeichen: 4Ta 152/17
Rechtsvorschriften: §§ 68 GKG, 33 RVG, 61 Abs. 1 ArbGG

Gegen die Streitwertfestsetzung im Urteil des Arbeitsgerichts ist die Beschwerde nicht zulässig.

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