Entscheidung

Datum: 02.02.2017
Aktenzeichen: 5 TaBV 32/16
Rechtsvorschriften: §§ 93, 99 Abs. 1, 2 Nr. 1, 3, 5, 100 BetrVG

Wird im Rahmen eines Verlagerungskonzeptes eine Stelle verlagert und der bisherige Mitarbeiter hierauf versetzt, muss der Arbeitgeber den Arbeitsplatz nicht nach § 93 BetrVG ausschreiben.

Rechtsmittel ist zugelassen.

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