Entscheidung

Datum: 12.12.2016
Aktenzeichen: 7 Ta 94/16
Rechtsvorschriften: §§ 2, 5, 48 ArbGG, § 17 a GVG

Ist in einem Verfahren um die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung streitig, ob ein Geschäftsführer als Arbeitnehmer anzusehen ist, und ist die ordentliche Kündigung vertraglich ausgeschlossen, kann der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten nicht bereits mit dem Antrag begründet werden, festzustellen, dass "das Arbeitsverhältnis" durch die (außerordentliche) Kündigung nicht beendet sei. Die Frage, ob ein Arbeitsverhältnis bestand, ist insoweit als Zulässigkeitsvoraussetzung für den Feststellungsantrag zu prüfen, nämlich ob insoweit ein Feststellungsinteresse besteht (§ 256 ZPO). Ein sog. sic-non-Fall kann daher nicht angenommen werden.

Rechtsmittel ist zugelassen.

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