Entscheidung

Datum: 05.11.2015
Aktenzeichen: 4 Ta 140/15
Rechtsvorschriften: §§ 33 RVG, 101 BetrVG


Der Gegenstandswert eines Verfahrens zur Aufhebung der befristeten Beschäftigung von insgesamt 15 Leiharbeitnehmern beträgt bei einer weniger als dreimonatigen Restbeschäftigungszeit EUR 7.500,05 (1/3 des Hilfswertes + 14 x 25% hiervon: Streitwertkatalog II 13.1, 13.2, 13.6, 13.7).

 

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