Entscheidung

Datum: 07.10.2014
Aktenzeichen: 2 Ta 118/14
Rechtsvorschriften: §§ 104 ZPO, 64 Abs. 7, 62 Abs. 1 ArbGG

Die Kostenfestsetzung aus einem nicht rechtskräftigen Urteil des Landesarbeitsgerichts ist zulässig, wenn die vorläufige Vollstreckbarkeit nicht ausgeschlossen ist.

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