Entscheidung

Datum: 29.09.2017
Aktenzeichen: 7 Sa 576/16
Rechtsvorschriften: § 4a BetrAVG; §§ 145, 151 BGB

Leistungsausweise sind reine Wissenserklärungen ohne eigenständige rechtliche Bedeutung. Auch wenn entsprechende Gehaltsabhebungen erfolgt sind, ersetzt dies nicht eine Vereinbarung über einen bestimmten Tarif, der zudem eine Gesundheitsprüfung voraussetzt, die der Kläger verweigert hat.

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